Allgemeine Geschäftsbedingungen der drei d medien service GmbH

Stand 03/2015

§ 1 - Anwendbares Recht
Bei allen Aufträgen der drei d medien service GmbH (Auftragnehmer) für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich anerkennt oder sie den Auftragnehmer gegenüber seinen eigenen Auftragsbedingungen begünstigen. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das BGB anzuwenden. Die VOB/B findet dagegen keine Anwendung. Im übrigen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

§ 2 - Angebot und Auftrag
Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von zwei Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers sollen in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind ausschließlich Angebote oder der Aufträge in Textform maßgebend.

§ 3 - Lieferung und Versand
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände, Unterlagen oder Mitarbeiter zum Erfüllungsort zu schaffen. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

§ 4 - Ausführung der Leistungen
Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen, auch die von Fachingenieuren, auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin nicht zu überprüfen. Offensichtliche Fehler hat er dem Auftraggeber jedoch anzuzeigen. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, sofern er rechtzeitig schriftlich Bedenken gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Der Auftragnehmer kann sich stets darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von dem Auftraggeber oder Dritten geprüft oder genehmigt sind. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind unverzüglich nach Auftragserledigung oder auf Anforderung des Auftraggebers zurückzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.

§ 5 - Fristen und Termine
Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

§ 6 - Abnahme
Die Abnahme der vertraglichen Werkleistungen des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich förmlich unter Anfertigung eines Abnahmeprotokolls in Gegenwart je eines Vertreters von Auftraggeber und Auftragnehmer. Erscheint der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Abnahmetermin nicht, kann die Abnahme dennoch durchgeführt werden. Ein dabei gefertigtes Mängelprotokoll ist auch ohne die Mitwirkung des Auftraggebers verbindlich. Die förmliche Abnahme kann durch vorherige Teilabnahmen, technische Abnahmen, Schlusszahlungen oder Entgegennahme oder Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers ersetzt werden. Eine fiktive Abnahme ist möglich.

§ 7 - Gewährleistung
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen.

§ 8 – Vergütung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene à-conto-Zahlungen zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Rechnungen des Auftragnehmers werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Auftraggeber ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht zu Teilzahlungen, Wechsel- und Scheckzahlungen berechtigt. Eventuell angebotene Rabatte und/oder Pauschalierungen werden nur bei fristgerechter Rechnungsbegleichung gewährt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang (maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers) wird der komplette Angebotspreis fällig und berechnet. Alle Materialeien und Leistungen, auch eventuell urheberrechtlich geschützte Leistungen, bleiben bis zu vollständigen Bezahlung im Besitz (Eigentum) des Auftragnehmers.

§ 9 - Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 10 - Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

§ 11 - Urheberrechte
Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, also dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.

§ 12 - Haftung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels der Leistung des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Für alle übrigen Haftungsansprüche, die nicht auf Mängeln von hergestellten Sachen beruhen, gilt: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, da deren Verletzung die Vertragserfüllung gefährden kann. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die bei einem regulären Schadensverlauf entstehen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 13 - Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.